Gehisste Hakenkreuzfahne am Verwaltungsgebäude der Goebel AG in der Mornewegstrasse (damals vermietet an das Arbeitsamt Darmstadt)
Aufnahme am 06. März 1933
Marsch der Belegschaft der Goebel AG zum Exerzierplatz zur Feier des Tages der nationalen Arbeit
Aufnahme am 01. Mai 1933
Feier der Belegschaft der Goebel AG zur Feier des Tages der nationalen Arbeit (01)
Aufnahme am 01. Mai 1933
Feier der Belegschaft der Goebel AG zur Feier des Tages der nationalen Arbeit (02)
Aufnahme am 01. Mai 1933
Betriebszellenheim der NS-Betriebsorganisation (01)
Aufnahme am 01. November 1933
Betriebszellenheim der NS-Betriebsorganisation (02)
Aufnahme am 01. November 1933
Betriebsführer und Vertrauensleute nach deren Vereidigung
Aufnahme am 01. Mai 1934
Namen-Liste von links nach rechts/von A bis M:
Georg Bergsträßer/Vertrauensmann
Friedrich Römer/Vertrauensmann
Adam Rießinger/Vertrauensmann
Berthold Wieschmann/Vertrauensmann
Fritz Engstenberger/Vertrauensmann
Franz Gerber/Vertrauensmann
Willi Goebel/Betriebsführer
Ernst Jung/Ersatzmann
Alfred Ehrenfried/Ersatzmann
Jakob Götz/Ersatzmann
Karl Killer/Ersatzmann
Wilhelm Petermann/Ersatzmann
Freizeit-Aufenthaltsplatz vor dem Gefolgschaftsheim (01)
Aufnahme am 14. September 1935
Freizeit-Aufenthaltsplatz vor dem Gefolgschaftsheim (02)
Aufnahme am 14. September 1935
Sport-Appell/Betriebssport
Männliche Teilnehmer
Aufnahme am 14. September 1938
Sport-Appell/Betriebssport
Weibliche Teilnehmer (01)
Aufnahme am 14. September 1938
Sport-Appell/Betriebssport
Weibliche Teilnehmer (02)
Aufnahme am 14. September 1938
Betriebs-Appell
Aufnahme am 30. April 1940
Neues Gefolgschaftsheim* nach der Inbetriebnahme (01)
Aufnahme am 04. Dezember 1942
*Mein Kommentar:
*Gefolgschaft (Begriff aus der NS-Zeit für Belegschaft)
Das Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit vom 20. Januar 1934 begann mit den folgenden Vorschriften:
§
1: Im Betriebe arbeiten der Unternehmer als Führer
des Betriebes, die Arbeiter und Angestellten als Gefolgschaft
gemeinsam zur Förderung der Betriebszwecke und zum gemeinen Nutzen
von Volk und Staat.
§
2 (1) Der Führer
des Betriebes entscheidet der Gefolgschaft
gegenüber in allen betrieblichen
Angelegenheiten, soweit sie durch
dieses Gesetz geregelt werden.
(2) Er hat für das Wohl der Gefolgschaft zu sorgen. Diese hat ihm die in der Betriebsgemeinschaft begründete Treue zu halten.
Neues
Gefolgschaftsheim nach der Inbetriebnahme (02)
Teilansicht
mit Parole von Dr. Robert Ley*
Aufnahme
am 04. Dezember 1942
*Mein Kommentar:
*
Robert Ley (*
15.
Februar
1890
in Niederbreidenbach
bei Nümbrecht,
Rheinland;
† 25.
Oktober
1945
in Nürnberg)
war im Rahmen
seiner Positionen als Reichsleiter
der NSDAP
und Leiter des Einheitsverbands Deutsche
Arbeitsfront
einer der führenden Politiker
zur Zeit
des Nationalsozialismus.
Nach ihm ist auch der Siedlungstyp Ley-Siedlung
benannt.
Er gehörte zu den 24 im Nürnberger
Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher
vor dem Internationalen Militärgerichtshof
angeklagten Personen und tötete sich vor Prozessbeginn selbst.
Quelle: wikipedia
Neues Gefolgschaftsheim (Zugangsbereich) nach der Inbetriebnahme (03)
Aufnahme am 04. Dezember 1942
Errichtung des Löschwasserbunkers/wurde auch gerne während der Arbeitspausen als Schwimmbad genutzt
Aufnahme am 29. Juni 1943
Spielsachen, von der Gefolgschaft in deren Freizeit angefertigt
Aufnahme am 04. Dezember 1942
Spielsachen, von der Gefolgschaft in deren Freizeit angefertigt
Aufnahme am 04. Dezember 1942
Spielsachen, von der Gefolgschaft in deren Freizeit angefertigt
Aufnahme am 04. Dezember 1942
Arbeitsbuch
Darin wurden alle Beschäftigungsverhältnisse eingetragen und es war dem jeweiligen Arbeitgeber unverzüglich auszuhändigen.
Aufnahme 10. Juli 2007